Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Das Sozialversicherungsgericht ist ein oberstes kantonales Gericht (Artikel 74 Abs. 2 der Kantonsverfassung). Es urteilt als einzige kantonale Instanz über Streitigkeiten des Sozialversicherungsrechts wie beispielsweise der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung (Zuständigkeiten).
Das Gericht entscheidet pro Jahr über rund 2'500 Fälle und ist das grösste Sozialversicherungsgericht der Schweiz. Es besteht aus 15 ordentlichen Richterinnen und Richtern, fünf Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern, rund 50 Gerichtschreiberinnen und Gerichtsschreibern und rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stab und in der Administration. Es ist in vier Kammern gegliedert (Gerichtsorganisation). Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber leisten mit ihren ausgeprägten Fachkenntnissen einen wesentlichen Beitrag an die sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung (offene Stellen).