Hier finden Sie die Daten der öffentlichen Verhandlungen am Sozialversicherungsgericht. Diesen Verhandlungen können Sie als Zuschauerin oder als Zuschauer beiwohnen. Bitte melden Sie sich mindestens fünf Arbeitstage vor dem Verhandlungstermin an. Aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen kann ohne vorgängige Anmeldung die Teilnahme an der Verhandlung nicht garantiert werden.
Beachten Sie, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt oder verschoben werden können. Bitte orientieren Sie sich kurz vorher hier auf der Website oder telefonisch über die Durchführung. Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude ist unzulässig. Es dürfen keine Gepäckstücke (z.B. Aktentaschen, Rucksäcke usw.) in den Gerichtssaal mitgenommen werden.
Bringen Sie zur Verhandlung einen amtlichen Ausweis (ID, Führerausweis etc.) und die Bestätigung Ihrer Anmeldung mit, die wir Ihnen nach Eingang der Anmeldung zusenden werden.
Das Anmeldeformular nur für Anmeldungen zu Verhandlungen verwenden.
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
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8401 Winterthur
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